Für Leistungen, welche von der Krankenkasse übernommen werden sollen, muss eine Bedarfsabkärung erstellt werden.
Die Abklärung erfolgt in einer persönlichen Besprechung vor Ort und umfasst insbesondere die Zuteilung von Leistungen aus Abklärung / Beratung, Untersuchung und Behandlungspflege sowie Massnahmen der Grundpflege.
Weitere Leistungen, z.B. aus dem Bereich Hauswirtschaft, kann erfasst werden. Diese Leistungen werden allerdings nur in Ausnahmefällen (Zusatzversicherung) von der Kasse übernommen.
Eine regelmässige Kontrolle (monatlich) und Neubeurteilung (3 Monate bei Akkutpatienten / 6 Monate bei Langzeitpatienten) wird angesetzt.
Die Bedarfsplanung und Beratung der Behandlungs- und Betreuungssituation soll wenn möglich mit Klienten und Angehörigen statt finden. Ebenso macht es Sinn interdisziplinäre Abklärung des Pflegebedarfs in Zusammenarbeit mit Arzt oder weiteren Diensten abzusprechen.
SRS Medical GmbH setzt für die Bedarfsabklärung und die obligatorische Statistikauswertung auf PERIGON und RAI-HC von Root.
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